Grundlagen der Anwaltsvergütung
Für die Vergütung von Rechtsanwaltsdienstleistungen wurde in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschaffen. Es handelt sich hierbei um vom Gesetzgeber vorgesehene und an bestimmte Tatbestände geknüpfte Gebühren für einzelne Dienstleistungen.
Wir rechnen unsere Tätigkeit grundsätzlich nach dem gesetzlichen Maßstab ab, wobei die Höhe der Gebühr sich aus dem jeweiligen Verfahrens-bzw. Streitwert ergibt.
In geeigneten Fällen können wir auch vereinbaren, dass nach Zeithonorar abgerechnet wird. Sprechen Sie uns einfach an.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 8071 8084 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.